JOACHIM DISTEL

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11. Juni 2023

Das Thema wird viel diskutiert.

In Baden-Württemberg gibt es aufgrund des eigentümlichen Modells, wonach die unterschiedliche Wohnbebauung keine Auswirkung auf die Grundsteuer haben soll, nicht nur ganz große Gewinner sondern auch ganz große Verlierer. Die Grundsteuer unterscheidet nämlich nicht danach, ob ein 12-Familienhaus mit Luxuswohnungen vorliegt oder ob ein sanierungsbedürftes altes Häuschen aus den 30-iger Jahren bewertet wird, die sich auf zwei gleich großen, benachbarten Grundstücken befinden. Wir empfehlen, aus Gründen der Vorsicht Einspruch einzulegen. Dadurch halten Sie den Bescheid "offen". So sind Sie sind auf der sicheren Seite, da es nicht ganz klar ist, ob eine später festgestellte, mögliche Verfassungswidrigkeit sich auch auf bestandskräftige Bescheide auswirkt. Sie müssen gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamts Einspruch einlegen.

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